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Hausaufgaben

Hausaufgaben dienen dazu, die Schüler und Schülerinnen zum selbstständigen Lernen zu befähigen und den Eltern und Lehrerinnen einen Überblick über den jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes sowie dessen Verständnis des absolvierten Lernstoffes zu geben. In der „Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über Grundschulen im Freistaat Sachsen“ heißt es in §17:

 

  1. Hausaufgaben sind so vorzubereiten und zu stellen, dass die Schüler sie ohne außerschulische Hilfe in angemessener Zeit bewältigen können. Umfang und Schwierigkeitsgrad der Hausaufgaben sollen dem Entwicklungsstand des einzelnen Schülers angepasst werden.
  2. Hausaufgaben werden im Unterricht besprochen und überprüft.

 

Wir bieten unseren Schülern und  Schülerinnen die Möglichkeit, ihre Hausaufgaben in ruhiger Atmosphäre mit ihren Klassenkameraden und Klassenkameradinnen mit entsprechenden Lern- und Hilfsmitteln zu erledigen. Es ist nicht die primäre Aufgabe des Hortes die Richtigkeit der Hausaufgaben zu überprüfen. Die Eltern sind in der Verpflichtung sich über die Hausaufgabenerledigung ihrer Kinder und deren Leistungsstand zu informieren.